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10 Irrtümer im Internet-Recht

Im Rahmen der Blog-Meiserschaft schreibe ich heute einen Artikle über Irrtümer im Internet-Recht
In der Welt des WWW machen die wildesten Spekulationen rund um verschiedene rechtlichen Aspekte im Internet die Runde. Mit dabei sind leider auch viele gefährliche Halbwahrheiten welche gewiefte Anwälte zu Abmahnungen verleiten könnten . Hier mal die Häufigsten.


Auf Platz 1

Der Disclaimer

Irrtum:

Ein Disclaimer (auf deutsch etwa von sich weisen) auf einer Websiteführt dazu, dass man die Haftung für Links auf Inhalte Dritter ausschließen kann.

Aufklärung:

In den Disclaimern wird meist auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg verwiesen. Aber im erwähntem Urteil geht es eben gerade darum das eine hinreichende Distanzierung nicht dadurch geschehen kann einfach zu sagen das “die anderen” ja für ihre Inhalte verantwortlich sind. Edit: Es gab nicht mal ein rechtskräftiges Urteil in dem besagten Prozess. Böse Zungen behaupten gar das man schon ein bereits auf ein Unrechtsbewusstsein des Webmasters schließen, da dieser wohl vorhaben könnte auf rechtlich fragwürdige Seiten verlinken zu wollen.
Die Diskussion um dieses Thema ist noch nicht abgeschlossen. Somit werden auch die Disclaimer noch lange Bestandteil des World Wide Web sein.


Platz 2

Bilder

Irrtum

Bilder, die im Internet erhältlich sind unterliegen nicht dem Schutz des Urheberrechts.

Aufklärung:

Dies ist ein sehr weit verbreiteter Irrtum. Nur weil die Bilder leicht und frei zugänglich ist, bedeutet das nicht das der Urheber damit auf ihr Recht auf die Datei verzichten. Werden diese Rechte verletzt kann das Schadensersatz und oder Unterlassungsklagen nach sich ziehen.


Platz 3

Onlineauktionen

Irrtum

Bei Onlineauktionen haftet der Betreiber der Plattform für die ordnungsgemäße Abwicklung der Käufe und Verkäufe.

Aufklärung:

Diese Aussage stimmt nur zum Teil. Die meisten Anbieter stellen lediglich die Plattform zur Verfügung. In diesem Fall entsteht der Vertrag nur zwischen Käufer und Verkäufer. Ein anderer Fall trifft zu wenn ein Auktionshaus Waren in eigenem Namen anbietet Dann ist es auch Vertragspartner und muss den Vertrag auch erfüllen.


Platz 4

Deutscher Staatsbürger, deutsches Recht.

Irrtum

Das Handeln eines Deutschen Staatsbürgers im Internet unterliegt immer Deutschem Recht.

Aufklärung:

Das ist falsch. Gerade im Internet kann der Nutzer mit den unterschiedlichsten Rechtsordnungen in Verbindung kommen. Möglichkeit eins ist, das die Vertragsparteien im Rahmen einer AGB oder ähnlichem schon eine Rechtswahl getroffen haben. Ist dies nicht der Fall kommt Art. 28 EGBGB. Dieser Artikel besagt, dass ein Vertrag dem Recht unterliegt, mit dem es die engste Verbindung aufweist. (Dieser Artikel ist außer Kraft gesetzt wurden.)


Platz 5

private Homepage

Irrtum

Es ist doch nur private Homepage bzw. einen privater Blog.

Aufklärung:

Falsch, sobald sich auf der Seite Werbung befindet und wenn es nur der freundlicherweise gesetzte Link zum Gasthaus eines Freundes ist, wird diese rechtlich als gewerbliche Seite einordnet.


Platz 6

Verträge

Irrtum

Verträge müssen schriftlich geschlossen werden, aus diesem Grund sind Verträge die über das Internet abgeschlossen werden nicht wirksam.

Aufklärung:

Verträge müssen nicht notwendig schriftlich geschlossen werden. Es gibt nur wenige Ausnahmefällen und für einige wenige Vertragstypen ist es vorgeschrieben einen Vertrag schriftlich zu verfassen. Nein auch ein mündlicher Vertrag oder das Bestätigen eines Buttons oder Links mit dem Cursor ist rechtskräftig.


Platz 7

Abmahnung

Irrtum

Wenn ich eine unberechtigte Abmahnung erhalte, brauche ich nicht darauf reagieren.

Aufklärung:

Auch diese Aussage erweist sich nach genauerem Hinsehen als Falsch. Auch wenn klar sein sollte, dass die Abmahnung rechtlich nicht haltbar ist, droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung sollte die genannte Frist abgelaufen sein.


Platz 8

private Mail

Irrtum

Auf private Mails vom Arbeitsplatz folgt eine Abmahnung.

Aufklärung:

Das kommt auf den Einzelfall an. Wenn der Arbeitgeber ein Verbot ausgesprochen hat und Sie beim privaten Mailverkehr erwischt, , haben Sie ein Problem. Es gibt aber auch Fälle, da muss der Arbeitgeber die private Nutzung des Internets (wie auch die des Telefons!) dulden.
zum Beispiel, sollte ein Notfall in der Familie vorliegt.

Email-Icon


Platz 9

Accountkontrolle

Irrtum

Arbeitgeber darf Accounts kontrollieren

Aufklärung:

Falsche Tatsach. Die Nutzung der personenbezogenen Daten, wie der Mail- und URL-Adressen, ist nur zur Abrechnung und Aufklärung von Fällen erlaubt, bei denen der Zugang missbräuchlich genutzt wurde erlaubt, eine grundsätzliche dauerhafte Kontrolle aller Mitarbeiter hingegen ist nicht statthaft.


Platz 10

Copyright


Irrtum

Der Copyright-Vermerk ist notwendig, damit meine Website dem Schutz des Urheberrechts unterliegt.

Aufklärung:

Das mag in den USA gelten. Ein Urheberrechtsschutz nach Deutschem Recht entsteht unabhängig von einer solchen Kennzeichnung.


Diese List ist nicht nach einem bestimmtem Ranking aufgebaut. Also nicht nach der Schwere der Strafe oder so. Die Reihenfolge kann variieren. Die Aufstellung hat zudem nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Copyright SymbolDaniel Busch ^^

erstellt am 19.07.2010
Kategorie(n): Web
Tags: , ,

4 Antworten für den Artikel “10 Irrtümer im Internet-Recht”

  1. Bilderrampe.de schrieb:

    Wo ist denn Platz 10? ;-)

    Und zu 1: Es gab nicht mal ein rechtskräftiges Urteil in dem besagten Prozess. Trotzdem ist dieser Disclaimer selbst auf Firmenhomepages einfach nicht auszurotten.


  2. Daniel schrieb:

    Habe den Textteil dahingehend geändert. Danke Dir.


  3. Klaus Schaumberger schrieb:

    Sehr interessante Liste – die Wissenschaft braucht dafür immer Belege. Wäre sehr verbunden wenn diese zur Verfügung gestellt werden könnten. Habe noch nicht ganz kapiert was das Ziel der Bloggermeisterschaft war – vielleicht auch da ein kleiner Hinweis – Danke.

    Klaus Schaumberger


  4. Daniel Busch schrieb:

    Ziel der Blogmeisterschaft: siehe hier


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